Mietbedingungen für das Gästehaus Heliconia auf Mauritius

1. Reiseanmeldung

Mit Ihrer Reiseanmeldung haben Sie ihre Ferienwohnung verbindlich angemietet. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung mittels einer Reservierungs- oder Buchungsbestätigung zugesagt und die erforderliche Anzahlung überwiesen wurde. Danach gilt die Ferienwohnung als fest gebucht. Meinerseits werde ich sofort eine Bestätigung über Anzahlung und die feste Reservierung der Ferienwohnung zuschicken. Falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war- auch mündlich oder telefonisch bereitgestellt worden ist.

2. Reiserücktrittskostenversicherung

Im Miet-/Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten.

3. Anzahlung/Bezahlung

Mit Vertragsabschluss (Zugang der Reservierungs-/Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung vom Reisepreis fällig. Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet.

Bei fester Buchung wird die Hälfte des Gesamtpreises für die Übernachtungen fällig. Diese Anzahlung kann nicht zurückerstattet werden.

Zwei Monate vor Reiseantritt ist der Restbetrag zu bezahlen.

3.1 Wir sind nur dann an die Reservierungs-/Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Anzahlung/Zahlung in genannter Höhe auf dem genannten Konto vor Anreise eingegangen ist. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.

4. Stornierungsgebühren/Rücktritt vom Vertrag

Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Partner erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Im Falle Ihres Rücktrittes können wir pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen, bei denen wir ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Objektes berücksichtigt haben. Bei Rücktritt des Kunden gelten folgende Bedingungen:

Höhe der Rückerstattungen
Rücktritt 60 Tage bis 30 Tage vor Reiseantritt 25 % des Mietpreises
Rücktritt 29 Tage bis vor Belegungsbeginn        10 % des Mietpreises

Bei Nichtanreise bzw. Stornierung nach Reisebeginn wird die vollständige Rechnungssumme fällig bzw. kann nicht zurückerstattet werden.

Bei Stornierungen ist der Anzahlungsbetrag in jedem Fall für die Bemühungen des Betreibers zu zahlen. Ansprüche und Rechte aus dem Anmietungsvertrag getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit unserer Zustimmung an Dritte übertragen werden. Stellen Sie einen Ersatzteilnehmer, so erheben wir für die Aufwendungen eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro. Gelingt es uns, das Objekt im Vertragszeitraum anderweitig zu belegen, so beträgt unsere Aufwandsentschädigung 70,00 Euro.

5. Rücktritt unsererseits

Wir können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung (diese kann auch mündlich erfolgen) vorliegt, sodass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Belegung des Objektes erlangen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, nicht von uns vertretbaren Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Wir bezahlen jedoch diejenigen Beträge zurück, die wir aus einer anderweitigen Vermietung des Objektes erlangen.

7. Das Mietobjekt

Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit uns. Die angegebene max. Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Mietobjekt zu verlassen.

7.1.
Wir haften für alle mit Ihnen vereinbarten Leistungen. Sie haften im vollen Umfang für verursachte Schäden in dem Mietobjekt oder seinen sonstigen Einrichtungen.

7.2.
Wir haften nicht für den Verlust oder Beschädigung durch eingebrachte Sachen Ihrerseits: Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt erfolgt auf eigene Gefahr.

7.3.
Sie verpflichten sich weiter, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

7.4.
Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Reiseleistungen sind unverzüglich, noch während ihres Aufenthaltes gegenüber uns schriftlich anzuzeigen.

7.5.
Ein Haustier darf nur nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung mit uns mitgebracht werden. Dieses muss in der Reservierung angezeigt werden. Für jede durch die eingebrachte Haustiere verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.

8. Mitwirkungspflicht

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung sind Sie verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich uns vor Ort mitzuteilen, um Abhilfe zu verlangen.

Top